Nachreichen des Bachelor-Zeugnisses
Wer sein Bachelorzeugnis noch nicht beim Zentrum für Studierende vorlegen konnte, hat die Möglichkeit, dies bis spätestens zum Ende des ersten Master-Fachsemesters nachzuholen. Mit der Immatrikulation ist in diesem Fall dennoch eine beglaubigte Kopie des Transcript of Records (Leistungskonto aus STiNE) einzureichen.
Die WiInf-Bachelor-Studierende der Universität Hamburg können notfalls weiterhin im Bachelor verbleiben, falls sie das Zeugnis nicht bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachgereicht haben. Dies sollten sie aber unbedingt rechtzeitig dem CampusCenter mitteilen.
Anstelle des Zeugnisses kann auch eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass alle Prüfungen erfolgreich bestanden worden sind. Diese Bescheinigung kann das Studienbüro ausstellen, sobald von den Gutachtenden der Bachelorarbeit eine Bestätigung vorliegt, dass die Bachelorarbeit bestanden ist und alle weiteren Prüfungen bestanden worden sind.
Da sich das Ausstellen des endgültigen Zeugnisses verzögern kann, raten wir dazu, bereits vorab diese Bescheinigung vorzulegen, dass alle Prüfungen (inklusive Abschlussarbeit) bestanden worden sind.