Akademische Selbstverwaltung

Die Uni mit ihren mehr als 50.000 „BetriebsangehörigInnen“, davon ca. 40.000 Studierende, braucht wie jeder Großbetrieb eine Verwaltung. Um diese Verwaltung für die Hochschulmitglieder nützlich zu machen, bedarf sie einer demokratischen Rückkopplung, die durch die Gremien der akademischen Selbstverwaltung gewährleistet werden soll.

In den Gremien sind alle so genannten Statusgruppen vertreten:

  • ProfessorInnen
  • wissenschaftliches Personal
  • Studierende
  • technisches Personal und Verwaltungspersonal

Die Verwaltung der Universität gliedert sich in vier Ebenen:

  • Die Zentralebene, die alle Fakultäten und Fachbereiche der Uni umfasst, mit der Univerwaltung, dem Präsidenten,Vizepräsidentin und dem leitenden Verwaltungsbeamten;
  • die Fakultätsebene, die nur die einzelnen Fakultäten betrifft, mit der Fakultätsverwaltung und dem Sprecher der Fakultät (Dekan);
  • die Fachbereichsebene, die nur die einzelnen Fachbereiche betrifft, mit der Fachbereichsverwaltung und dem Leiter des Fachbereichs;
  • die Institute oder Arbeitsbereiche innerhalb der Fachbereiche.