Praxismodule

Die Praxismodule werden als Teil der Pflichtmodule aufgeführt. Sie umfassen Einführung in die Praxiselemente, IT-Innovationslabor, Consultingmethoden, ITMC-Projekt und die Masterarbeit. Diese Module haben die Besonderheit, dass sie in Zusammenarbeit mit den Förderunternehmen oder anderweitig praxisnah durchgeführt werden. Bei der Masterarbeit gibt es keine Einschränkungen, hierbei können auch ohne Antrag Unternehmen gewählt werden, die nicht zur Liste der Förderer gehören. Im Rahmen des Moduls Einführung in die Praxiselemente findet ein Kickoff-Tag statt, bei dem die StudentInnen die Möglichkeit erhalten, UnternehmensvertreterInnen der Förderer kennenzulernen. Der Inhalt und das Vorgehen des Moduls IT-Innovationslabor kann sich, da dieses das bestehende ITMC-Praktikum zum Wintersemester 19/20 ablöst, noch ändern und ist somit noch in der Entwicklungsphase. Generell muss man hierfür jedoch nichts bestimmtes beachten und die Anmeldung findet ebenso wie zu anderen Modulen statt, weswegen im Folgenden primär auf das ITMC-Projekt eingegangen wird.

Bewerbung auf das Projekt

Durch die Besonderheit, dass das Projekt in den Förderunternehmen absolviert wird, gestaltet sich der Bewerbungsprozess folgendermaßen:

Die Anmeldung zu Modul erfolgt wie gewohnt über STiNE (vgl. Anmeldung zu Modulen, Veranstaltungen und Modulprüfungen), die Zuordnung zu den einzelnen Themen geschieht jedoch separat. Du bewirbst Dich auf vier der angebotenen Projekte mit einem kurzen Motivationsschreiben pro Angebot, ohne Angabe einer Priorisierung. Bei Vergabe der Plätze wird vom Lehrstuhl versucht, die größtmögliche Anzahl an StudentInnen zufriedenzustellen. Hierbei kann es allerdings vorkommen, dass Du keines Deiner gewünschten Projekte bekommst. In einer zweiten Runde werden dann die Restplätze vergeben. Um genügend Plätze bereitstellen zu können, fragt der Lehrstuhl frühzeitig nach dem Bedarf an Plätzen. Um sicherzugehen, dass Du einen Platz bekommst, solltest Du dem Lehrstuhl auf Nachfrage unbedingt mitteilen, dass Du Interesse hast. Regulär wird das Projekt im Wintersemester angeboten, bei ausreichender Nachfrage werden aber auch im Sommersemester einige Projekte angeboten. Es besteht für das Projekt die Möglichkeit, eigenständig Vorschläge bei Förderunternehmen einzubringen.

Durchführung des Projekts

Wie bereits erwähnt liegt die Besonderheit des ITMC-Studiengangs im direkten Kontakt zu Unternehmen, welcher besonders während ITMC-Projekts ermöglicht wird. Dabei arbeitest Du 42 Tage während des ITMC-Projekts im Unternehmen und kannst somit das erworbene theoretisches Wissen auf die Probe stellen. Darüber hinaus können wertvolle Informationen für die spätere Berufswahl gesammelt werden, da die MitarbeiterInnen durch ihre Praxiserfahrung Auskünfte über ihren Arbeitsalltag geben können. So lässt sich ein realistisches Berufsbild formen. Die StudentInnen und Unternehmen sind gleichermaßen an einem erfolgreichen Studium interessiert, da durch die erfolgreiche Zusammenarbeit beide Parteien einen Mehrwert für sich generieren können. Die StudentInnen sammeln wertvolle Praxiserfahrungen, während das Unternehmen neben der Arbeitsleistung den Kontakt zu potenziellen MitarbeiterInnen herstellen kann. Aus diesem Grund kann eine hohe Motivation während des ITMC-Projekts den Weg zu seinem zukünftigen Arbeitgeber ebnen.

Aufwandsentschädigung

Die bisherigen ITMC-Jahrgänge haben sich mit der Unterstützung des Fachschaftsrats Wirtschaftsinformatik und ITMC (FSR WiInf & ITMC) für eine Aufwandsentschädigung nach Abschluss des Projekts erfolgreich eingesetzt. Der Aufwand für das Projekt wird aktuell mit 1.500 Euro entschädigt. Im Folgenden erläutern wir Dir, welche Auswirkungen diese Aufwandsentschädigung auf Dein Bafög, Deine Krankenversicherung und/oder Deinen Nebenjob haben könnte:

Bafög: Auf das Bafög sollte das Projekt grundsätzlich keine Auswirkungen haben. Selbst wenn der Freibetrag von 4.800 Euro im Jahr mit der Projektvergütung überschritten werden sollte, müsste die Regelung greifen, dass 1.000 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen werden. Da es nur 1.500 Euro Projektvergütung geben wird, fällt dies komplett darunter.

Krankenkasse: Hierbei gilt es zwei Fälle zu beachten:

Familienversicherte: Nach unserem derzeitigen Informationsstand dürfen Familienversicherte zweimal pro Jahr über die Maximalgrenze von 415 Euro monatlich kommen. D.h. bei einer Einmalzahlung und auch bei einer 2-monatigen Zahlung gäbe es hierbei keine Probleme. Zudem darf man im Jahresdurchschnitt monatlich nicht mehr als die benannten 415 Euro verdienen.

Solltest Du durch andere Bezüge über diesen Betrag kommen (beispielsweise durch einen Mini-Job, bei dem es als einzige Ausnahme auch 450 Euro monatlich geben darf), müsstest Du für den Zeitraum der Projektbezüge aus der Familienversicherung austreten und Dich für rund 80 Euro monatlich studentisch versichern. Nach den Auszahlungsmonaten kannst Du aber wieder zurück in die Familienversicherung wechseln.

Studentisch Versicherte: Studentisch Versicherte haben überhaupt nichts zu beachten. Da das Projekt als Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums zählt, gilt die Regel, dass maximal 20-Stunden-Arbeitsregel pro Woche gearbeitet werden darf unserem Kenntnisstand nicht und die Höhe der Bezüge sind bei Praktika bezüglich der studentischen Versicherung irrelevant.

Nebenjobs: Das Projekt gilt als Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums und definitiv nicht als Nebenjob/Mini-Job. Damit wird es nicht auf die 20 Stunden angerechnet, die Du als StudentIn pro Woche neben dem Studium arbeiten darfst. Im steuerrechtlichen Sinn ist das Projekt allerdings ein Mini-Job. Die Vergütung wird somit zwar nicht besteuert, trotzdem solltest Du darauf achten, dass dies auch so im Arbeitsvertrag korrekt vermerkt ist. Manche Unternehmen verwenden für die Einstellung standardisierte Formulare, auf denen Du eine Steuerklasse angeben sollst. Abhängig vom Familienstand ist im Normalfall Deine Steuerklasse entweder I (ledig) oder III/IV/V (verheiratet). Du darfst gemäß dem Steuerrecht nur eine Tätigkeit mit deiner Hauptsteuerklasse versteuern. Weitere Tätigkeiten, wie Nebenjobs, fallen dann in die Steuerklasse VI. Solltest Du neben deinem Studium noch eine andere Tätigkeit ausüben, wird diese nach der Hauptsteuerklasse (I-V) versteuert. Gibst Du nun versehentlich deine Hauptsteuerklasse (z.B. Steuerklasse I) für die Besteuerung deines Praktikums an, wird dieses nicht als Nebenjob/Mini-Job nach Steuerklasse VI besteuert, sondern nach der eingetragenen Hauptsteuerklasse. Deine andere Tätigkeit wird dann automatisch mit Steuerklasse VI versteuert. Da dein eigentlicher Nebenjob vermutlich besser bezahlt ist als das Praktikum, bezahlst du in diesem Zeitraum dann zu viele Steuern. Das Geld kannst Du dir dann nur mittels einer Steuererklärung zurückholen.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass Du darauf achtest, was für einen Vertrag Du bei dem Unternehmen unterschreibst, bei dem Du das Projekt absolvierst. Wenn es hierbei Unstimmigkeiten geben sollte, wende Dich bitte umgehend an Prof. Dr. Tilo Böhmann, Dr. Martin Semmann und/oder den FSR (fsr-wiinf@uni-hamburg.de)