BAföG
Nicht alle Studierende, die Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten können, wissen überhaupt davon. Deshalb ist es empfehlenswert, sich beraten zu lassen. Auf jeden Fall ist ein Beratungsgespräch vertraulich und verpflichtet zu nichts.
Es werden etwa 13% der Studierenden vom Staat finanziell mit BAföG unterstützt. Diese Förderung ist die günstigste und fast einzige Möglichkeit Dein Studium wenigstens teilweise zu finanzieren.
Die Förderungshöchstdauer entspricht i. d. R. der Regelstudienzeit und beträgt für Dich als Bachelor daher sechs, als Master vier, Semester. Sie wird ab Studienbeginn und nicht ab Förderungsbeginn gerechnet. Es lohnt sich daher nicht, mit der Antragstellung zu warten.
Die BAföG-Anträge liegen beim Studierendenwerk aus:
- Adresse (Nachname A-Z)
BAföG – Amt
Grindelallee 9
20146 Hamburg - Telefonische Sprechzeiten
Mo: 9:30 – 15:00 Uhr, Di,Do: 9:30 – 17:00 Uhr, Mi,Fr: 9:30 – 13:00 Uhr - Persönliche Beratung ohne Voranmeldung
Aufgrund der Pandemie bleiben die Beratungszentren zurzeit für BesucherInnen geschlossen.
Telefon: 040 42 815 – 5107, – 5108
Fax: 040 41 902 – 6126
E-Mail: best@studierendenwerk-hamburg.de
Alle Informationen findest Du auch auf der Seite des Studierendenwerks Hamburg.
Informationsschalter: Hier werden insbesondere Anträge entgegengenommen und Formulare ausgegeben. Die Antragsformulare erhält man auch außerhalb der Sprechzeiten im Eingangsfoyer. Dort sind die ausgefüllten Anträge auch abzugeben.
Gezahlt werden BAföG-Leistungen ab Beginn des Studiums, frühestens jedoch ab dem Monat der Antragstellung. Die Bearbeitung dauert mindestens 6-8 Wochen. Gib also Deinen Antrag möglichst früh und vollständig ab! Weitere Informationen und eine individuelle BAföG-Beratung, die Du nutzen solltest, erhältst Du im Sozialreferat des AStA (Sprechzeiten erfährst Du durch Aushänge). Informationszettel zum BAföG liegen dort ebenfalls aus.
Mittlerweile ist es auch möglich alle Formulare online auszufüllen. Alle Informationen dazu findest Du auf der Seite www.das-neue-bafoeg.de.
Weiterführendes BAföG:
Die Leistungen nach BAföG müssen alle zwei Semester (also einmal im Jahr) neu beantragt werden. Vor Ende des 4. Semesters muss ein rosafarbenes BAföG-Formular eingereicht werden, in dem steht, dass Du „ordentlich“ studierst. Dazu wird überprüft, wie viele Module Du in den ersten vier Semestern abgeschlossen hast. Dafür musst Du mindestens 20 LP pro Semester, also 80 LP in den ersten vier Semestern erworben haben. Alternativ kann man die Bescheinigung auch im 3. Semester einreichen, dann benötigst Du 60 LP.