Anrechnen von Sprachkursen
Informationen für B.Sc. WiInf-Studierende
Im Bachelorstudiengang kannst Du Dir im freien Wahlbereich Sprachkurse des SZ anrechnen lassen, wenn Du es begründen kannst. Die Teilnahme an Sprachkursen wird mit jeweils 3 Leistungspunkten honoriert. Darüber hinaus werden für den erfolgreichen Abschluss der Kurse Zertifikate und Prüfungen angeboten.
Englisch
Die Englischkurse sind meist eine sinnvolle Ergänzung zum Studium. Bei diesen werden das Schreiben sowie das Sprechen und die Grammatik noch einmal geübt. Begleitende englische Unterlagen sind im Studium keine Seltenheit, weshalb das Verbessern der Englischkenntnisse immer sinnvoll ist. Das ASZ und SZ bieten auch jeweils einen Kurs zur Vorbereitung auf den Toefl-Test an, welcher bei einem Auslandssemester sinnvoll sein kann. Wer vorher schon ein paar Englischkurse belegt hat, hat es dann einfacher, den Test am Ende zu bestehen.
Informationen für M.Sc. WiInf-Studierende
Im Masterstudiengang kannst Du Dir nur Sprachkurse des SZ mit Bezug zur Wirtschaftsinformatik (z. B. Wirtschaftsfranzösisch) anrechnen lassen. Zusätzlich dürfen die Sprachen weder Deutsch noch Englisch sein. Falls Du planst, ein Auslandssemester zu absolvieren und einen Sprachkurs belegst, der Dich darauf vorbereitet, kannst Du einen gesonderten Antrag einreichen. Dann entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende, ob Dir der Kurs angerechnet wird.
Informationen für M.Sc. ITMC-Studierende
Der Prüfungsausschuss ITMC spricht in Bezug auf Sprachkurse folgende Empfehlung für den freien Wahlbereich aus:
Eine sinnvolle Bereicherung des Studienprofils ist zunächst eine sinnvolle fachliche Bereicherung. Als nicht fachlich gelten aus unserer Sicht Lehrveranstaltungen, die ausschließlich überfachliche Grundlagen vermitteln, wie beispielsweise Sprachkurse und Moderations- und Kommunikationstrainings.
Gleichzeitig erkennt der Prüfungsausschuss aber deutlich die Freiheit und die Verantwortung der Studierenden bei der Ausgestaltung ihres Studiums an, sodass eine Anerkennung möglich ist. Dies kann vor allem etwa im Zusammenhang mit einem geplanten Auslandssemester anerkannt werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Du durch den Sprachkurs Leistungspunkte erhältst. Grundsätzlich lassen sich die Sprachkurse immer als „zusätzliche Leistungen“ im Transcript of Records und im Zeugnis ausweisen.