Urlaubssemester
Wenn Du deinem Studium nicht mindestens die Hälfte deiner Zeit widmen kannst, hast Du die Möglichkeit, dich für ein Semester von deinem Studium beurlauben zu lassen. Die „wichtigen Gründe“ hierfür musst Du dafür beim CampusCenter einreichen. Folgende Gründe gibt es:
- eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
- die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen,
- ein Studienaufenthalt an in- und ausländischen
Den Antrag zum Urlaubssemester stellst Du in STiNE, bevor Du deinen Semesterbeitrag überweist. Trotz des Urlaubssemesters musst Du jedoch Deinen Semesterbeitrag zahlen. Anschließend musst Du noch einen Nachweis beim CampusCenter einreichen. Dort wird entschieden, ob der Antrag genehmigt wird. Falls Du dich wegen eines Auslandssemesters beurlauben lässt und dich mindestens drei Monate des Semesters studienbedingt im Ausland befindest, kannst Du es dir erstatten lassen.
Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester. Du darfst in dem Semester keine neuen Kurse besuchen und neue Prüfungen schreiben (mit Ausnahme des Abschlussmoduls). Es ist allerdings möglich, während eines Urlaubssemesters Prüfungen zu wiederholen oder Prüfungsleistungen fertig zu stellen, die vorher in einem anderen Semester begonnen wurden. Alle Infos und weiterführende Links findest Du auf der Seite des CampusCenters unter diesem Link.