Semesterticket
Das Semesterticket ist Deine Fahrkarte für den Nahverkehr in Deutschland. Alle Studierenden müssen mit dem Semesterbeitrag auch das Semesterticket erwerben. Es ist für jeweils ein halbes Jahr von Oktober bis März bzw. von April bis September als Deutschlandticket für den Nahverkehr in Deutschland gültig. Die Fahrradmitnahme im HVV ist in Bussen, Bahnen (ausgenommen Regionalbahnen und -expresse) sowie auf Fähren kostenlos. Beachte allerdings, dass die Mitnahme von Fahrrädern im Berufsverkehr (Mo – Fr zwischen 6:00 und 9:00 sowie zwischen 16:00 und 18:00) nicht erlaubt ist. Weitere Information zum Semesterticket findest Du auf der hier.
Es gibt Studierende, für die die Bezahlung des Semestertickets trotz allem aus gesundheitlichen, örtlichen oder sozialen Gründen eine besondere Härte darstellen kann. Um ihnen die Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket zu ermöglichen, wurde ein Härtefonds eingerichtet. Für eine Rückerstattung muss ein Härtefondsantrag gestellt werden. Entsprechende Formulare gibt es beim AStA sowie beim Studierendenwerk. Der Antrag muss bis zum 31. März bzw. 30. September beim Studierendenwerk eingegangen sein. Erstsemester-Studierende haben etwas mehr Zeit. Fragen zum Verfahren beantwortet die Härtefondsabteilung beim Studierendenwerk: Hier klicken