Teilzeitstudium

Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll, ein Teilzeitstudium zu beantragen. Gründe dafür können die Folgenden sein:

  • mindestens 15 Stunden Arbeit pro Woche (Nachweis: B. Bescheinigung des Arbeitgebers),
  • Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen (Nachweis: B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung),
  • Chronische Krankheit oder Behinderung (Nachweis: B. Ärztliches Gutachten).

Ein Antrag auf ein Teilzeitstudium muss mindestens 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrags für das Semester im Teilzeitstudium gestellt werden. Wird dieser genehmigt, so gilt er immer für die folgenden zwei Semester, also ein Jahr. Dann muss erneut der Antrag gestellt und genehmigt werden. Ansonsten gilt die Zahlung des Semesterbeitrags nach zwei Semestern als Rückmeldung zum Vollzeitstudium.

Beim Teilzeitstudium wird ein Fachsemester auf zwei Semester gestreckt, d. h. Du hast im Vergleich zu einem Vollzeitstudentierenden, der für 30 LP nach Regelstudienzeit ein Semester Zeit hat, zwei Semester Zeit. Du bist nicht verpflichtet 30 LP im Semester zu absolvieren, der Schnitt sollte dann bei 15 LP liegen. Deine Studiengestaltung wird so deutlich freier. Je nachdem, wie viel Du dir im Semester vornimmst, verlängert sich damit natürlich auch dein Studium. Zu beachten ist, dass generell kein Modul verlängert werden kann, es kann also nicht die Bearbeitungszeit eines Moduls, z. B. des Projekts oder der Abschlussarbeit, verlängert werden. Du kannst im Teilzeitstudium weniger Module je Semester machen – jedes einzelne Modul muss aber in der Zeit gemacht werden, in der es auch von regulären Vollzeitstudierenden absolviert werden muss.

Ein Formular zum Beantragen eines Teilzeitstudiums findest Du in STiNE unter „Anträge“. Nach der Bearbeitung muss das Dokument ausgedruckt und mit einem entsprechenden Nachweis beim Service für Studierende vorgelegt werden. Falls Du keine weiteren Fragen an das Team hast, kannst Du beides auch einfach am ServicePoint im CampusCenter abgeben. Ungefähr eine Woche nach der Abgabe siehst Du in STiNE, ob der Antrag genehmigt wurde. Zusätzlich erhältst Du ein Schreiben mit der Post.

Der letzte Schritt ist, dem Studienbüro deinen geänderten Status mitzuteilen. Dort machst Du eine Studienfachberatung und stellst dir deinen individuellen Modulplan zusammen. Dieser wird vom Prüfungsausschuss genehmigt und ist dann für dich verbindlich.

Wenn Du die Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium erfüllst, ist es prinzipiell sinnvoll, ein Teilzeitstudium zu beantragen. Durch ein Teilzeitstudium entstehen dir kaum Nachteile und Du hast die Möglichkeit, dein Studium freier zu gestalten. Eine BAFöG Förderung eines Teilzeitstudiums ist derzeit nicht möglich. Durch den geänderten Status kann es passieren, dass Dir Vorteile, die von Dritten für Studierende angeboten werden, nicht gewährt werden.

Weitere Informationen findest Du unter diesem Link.